Erwägungsgrund 2 32025R2225
Die Europäische Kommission ersuchte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“), eine Stellungnahme zur Sicherheit von Magnesium-L-Threonat als neuartiges Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates abzugeben und die Bioverfügbarkeit von Magnesium aus dieser Quelle im Zusammenhang mit der Richtlinie 2002/46/EG zu prüfen.