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Am 26. Oktober 2023 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten im Rahmen des Verfahrens zur Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates ab. Das Mandat der Behörde umfasste die Erstellung eines Gutachtens zur Sicherheit von Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure (5-MTHF) als neuartiges Lebensmittel und die Prüfung der Bioverfügbarkeit von Folat aus dieser Quelle im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG, der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006. In ihrem Gutachten gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen sicher ist und dass Folat aus dieser Quelle bioverfügbar ist.
Nach Ansicht der Kommission bietet das Gutachten der Behörde ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Verwendung von Mononatriumsalz der…
Auf Grundlage des befürwortenden Gutachtens der Behörde wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1037 der Kommission im Einklang mit der Verordnung (EU)…
Auf Grundlage des befürwortenden Gutachtens der Behörde sowie der Zulassung als neuartiges Lebensmittel sollte Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure…
Einem Antrag folgend, (6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure, Glucosaminsalz als Folatquelle in die Liste des Anhangs II der Richtlinie 2002/46/EG aufzunehmen,…
Die Europäische Kommission ersuchte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“), eine Stellungnahme zur Sicherheit von…
Nachdem die Europäische Kommission um eine Stellungnahme zur Nährstoffquelle Magnesiumcitratmalat ersucht hatte, nahm die Behörde ein wissenschaftliches…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.