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Nach Ansicht der Kommission bietet das Gutachten der Behörde ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Verwendung von Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure, wie mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1037 zugelassen, als Folsäurequelle beim Zusatz zu Lebensmitteln und als Folatquelle bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Sicherheit gibt.
Auf Grundlage des befürwortenden Gutachtens der Behörde wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1037 der Kommission im Einklang mit der Verordnung (EU)…
Am 26. Oktober 2023 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten im Rahmen des Verfahrens…
Auf Grundlage des befürwortenden Gutachtens der Behörde sowie der Zulassung als neuartiges Lebensmittel sollte Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure…
Aus der Stellungnahme geht hervor, dass die Verwendung von (6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure, Glucosaminsalz als Folatquelle in Nahrungsergänzungsmitteln…
Einem Antrag folgend, (6S)-5-Methyltetrahydrofolsäure, Glucosaminsalz als Folatquelle in die Liste des Anhangs II der Richtlinie 2002/46/EG aufzunehmen,…
Die Kommission ist der Auffassung, dass die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde aus dem Jahr 2024 hinreichende Anhaltspunkte dafür bietet, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.