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Die Europäische Kommission ersuchte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“), eine Stellungnahme zur Sicherheit von Magnesium-L-Threonat als neuartiges Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates abzugeben und die Bioverfügbarkeit von Magnesium aus dieser Quelle im Zusammenhang mit der Richtlinie 2002/46/EG zu prüfen.
Am 30. Januar 2024 nahm die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme an, in der sie zu dem Schluss kam, dass Magnesium-L-Threonat unter den vorgeschlagenen…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2694 der Kommission wurde auf der Grundlage der wissenschaftlichen Stellungnahme der Behörde das Inverkehrbringen von…
Die Kommission ist der Auffassung, dass die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde aus dem Jahr 2024 hinreichende Anhaltspunkte dafür bietet, dass die…
Nachdem die Europäische Kommission um eine Stellungnahme zur Nährstoffquelle Magnesiumcitratmalat ersucht hatte, nahm die Behörde ein wissenschaftliches…
Am 26. Oktober 2023 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten im Rahmen des Verfahrens…
Aufgrund der befürwortenden Stellungnahme der Behörde zur Bioverfügbarkeit von Magnesium aus Magnesiumcitratmalat und seiner Zulassung als neuartige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.