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Die Kommission ist der Auffassung, dass die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde aus dem Jahr 2024 hinreichende Anhaltspunkte dafür bietet, dass die Verwendung von Magnesium-L-Threonat als Magnesiumquelle in Nahrungsergänzungsmitteln gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2694 gesundheitlich unbedenklich ist.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2694 der Kommission wurde auf der Grundlage der wissenschaftlichen Stellungnahme der Behörde das Inverkehrbringen von…
Am 30. Januar 2024 nahm die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme an, in der sie zu dem Schluss kam, dass Magnesium-L-Threonat unter den vorgeschlagenen…
Daher sollte Magnesium-L-Threonat in die Liste der Vitamin- und Mineralstoffverbindungen in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG aufgenommen werden, damit es als…
Die Europäische Kommission ersuchte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“), eine Stellungnahme zur Sicherheit von…
Nach Ansicht der Kommission bietet das Gutachten der Behörde ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Verwendung von Mononatriumsalz der…
Am 13. März 2024 genehmigte die Kommission Magnesiumhydroxid (E 528) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als Grundstoff . Es wird davon ausgegangen, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.