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Anhang II Nummer 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/2533 sollte dahin gehend geändert werden, dass Reparaturinformationen über Ersatzteile, deren Verfügbarkeit auf fachlich kompetente Reparateure beschränkt ist, nicht über eine frei zugängliche Website für die breite Öffentlichkeit verfügbar sind.
Anhang II Nummer 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/2533 enthält eine Liste von Ersatzteilen, die fachlich kompetenten Reparateuren mindestens zur…
Unter Berücksichtigung der vorzunehmenden Änderungen und im Interesse der Klarheit sollte der Anhang der Verordnung (EU) 2021/2283 ersetzt werden.
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sollte dementsprechend geändert werden.
Angesichts der vorzunehmenden Änderungen und im Interesse der Klarheit sollte der Anhang der Verordnung (EU) 2021/2283 ersetzt werden.
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 sollten daher entsprechend geändert werden.
Unter Berücksichtigung der vorzunehmenden Änderungen und im Interesse der Klarheit sollte der Anhang der Verordnung (EU) 2021/2283 ersetzt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.