Erwägungsgrund 100 32025R0327
Natürliche Personen, die sich in ihren Rechten nach dieser Verordnung verletzt sehen, sollten das Recht haben, eine nach nationalen Rechtgegründete Einrichtung, Organisation oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht, deren satzungsmäßige Ziele im öffentlichen Interesse liegen und die im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten tätig sind, zu beauftragen, in ihrem Namen Beschwerde einzureichen.