Erwägungsgrund 26 32025R2434
Nationale Behörden, die Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen, sind für ein breites Spektrum an Aufgaben zuständig, wie etwa die Sicherheit des Seeverkehrs, die Gefahrenabwehr im Seeverkehr, die Suche und Rettung, die Grenzkontrolle, die Fischereiaufsicht, die Zollkontrolle, die allgemeine Strafverfolgung und der Umweltschutz. Insbesondere gemäß der am 24. Oktober 2023 vom Rat gebilligten überarbeiteten Strategie der EU für maritime Sicherheit (EUMSS) und dem dazugehörigen Aktionsplan sollten die Agentur, die durch die Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) und die durch die Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) daher im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate sowohl untereinander als auch mit den nationalen Behörden, die Aufgaben der Küstenwache wahrnehmen, enger zusammenarbeiten, beispielsweise im Forum für Europäische Küstenwachfunktionen (European Coastguard Functions Forum, ECGFF), um die Lageerfassung auf See zu verbessern und ein kohärentes und kosteneffizientes Vorgehen zu unterstützen.