Erwägungsgrund 39 32023R1322
Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte auf die Agentur Anwendung finden. Die Agentur sollte bei ihren Tätigkeiten so viel Transparenz wie möglich walten lassen, ohne dadurch die Verwirklichung der Ziele ihrer Tätigkeiten zu gefährden.