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Im Rahmen ihrer Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie 2008/56/EG sollte die Agentur gegebenenfalls weitere Forschung zu Fragen im Zusammenhang mit der Erlangung eines guten Umweltzustands von Meeresgewässern, mit der Freisetzung von Kunststoffgranulat und mit abgestrahltem Unterwasserlärm betreiben.
Die Agentur unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie 2008/56/EG, indem sie zum Ziel beiträgt, einen guten…
Die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates befasst sich mit der Überwachung und Bewertung der Auswirkungen von Mikroabfällen,…
Die Mitgliedstaaten sollten, sofern angemessen, die Finanzierung von Projekten unterstützen, die auf Folgendes abzielen: die Säuberung von durch…
Um sicherzustellen, dass die zweite Phase der Umsetzung der Meeresstrategien der Mitgliedstaaten die Verwirklichung der Ziele der Richtlinie 2008/56/EG weiter…
Die Europäische Umweltagentur sollte die Kommission, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit dem Jahresarbeitsprogramm der Agentur, bei dem System der jährlichen…
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 bzw. Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2008/56/EG haben die Mitgliedstaaten im Jahr 2012 auf der Grundlage der gemäß Artikel 8 Absatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.