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Seit der letzten wesentlichen Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 im Jahr 2013 sind erhebliche gesetzgeberische Entwicklungen im Seeverkehrssektor im Hinblick auf die Nachhaltigkeit erfolgt, darunter Verhütung und Bekämpfung von Verschmutzung, Umweltschutz und Dekarbonisierung. Zusätzlich zu den Aufgaben, die bisher durch das Mandat der Agentur abgedeckt sind, wie die Verhütung von Verschmutzung durch Schiffe und durch Öl- und Gasanlagen — vor allem durch den Betrieb des mit der Richtlinie 2005/35/EG eingerichteten CleanSeaNet — sollte die Agentur die Kommission weiter bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/883 des Europäischen Parlaments und des Rates unterstützen. Dieser Aufgabe sollte daher in ihrem aktualisierten Mandat Rechnung getragen werden. Darüber hinaus besteht ein erhöhter Bedarf an Unterstützung durch die Agentur bei der Umsetzung der schifffahrtsbezogenen Elemente der Richtlinien 2008/56/EG und (EU) 2016/802 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Agentur sollte alle drei Jahre einen Bericht über die erzielten Fortschritte bei der Umsetzung dieser Richtlinien vorlegen. In Anerkennung des sich wandelnden Charakters des Seeverkehrssektors könnte die Agentur nach vorheriger Genehmigung durch den Verwaltungsrat die Kommission und die Mitgliedstaaten in neuen Gebieten im Zusammenhang mit Umweltschutz und Luftverschmutzung unterstützen, wobei die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen unberührt bleiben.
Die Agentur stellt den CleanSeaNet-Dienst und sonstige Instrumente bereit, um die Kommission und die Mitgliedstaaten auf Ersuchen der Kommission oder eines…
Die Agentur unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Seeverkehrssektor. Insbesondere…
Die Agentur unterstützt die Kommission bei der Entwicklung, Unterhaltung und Aktualisierung der Überprüfungsdatenbank gemäß Artikel 24 der Richtlinie 2009/16/EG…
Seit 2013 hat die Agentur ihre Aufgaben durch die Aktivierung einschlägiger Nebenaufgaben gemäß Artikel 2a der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 und durch Ersuchen…
Zwar sollte die Agentur die Kommission und die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Durchführung der Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des…
Das technische Fachwissen der Agentur sollte weiterentwickelt werden, indem Forschung im Bereich des Seeverkehrs betrieben und ein Beitrag zu den einschlägigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.