Erwägungsgrund 38 32013L0030
Auch wenn es nicht möglich sein kann, außerhalb der Union die Anwendung des Unternehmenskonzepts zur Verhütung schwerer Unfälle durchzusetzen, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Betreiber und Eigentümer ihre Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten außerhalb der Union in ihrem Unternehmenskonzept zur Verhütung schwerer Unfälle dokumentieren.