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Die Verfolgung dieser Ziele erfordert umfangreiche technische Arbeiten unter der Leitung einer Facheinrichtung. Aus diesem Grund war es erforderlich, als Teil der in der Mitteilung der Kommission vom 6. Dezember 2000 über ein zweites Paket von Maßnahmen der Gemeinschaft für die Sicherheit des Seeverkehrs im Anschluss an den Untergang des Öltankschiffs ERIKA dargelegten Maßnahmen, innerhalb des bestehenden institutionellen Rahmens und unter Wahrung der Verantwortlichkeiten und Rechte der Mitgliedstaaten als Flaggen-, Hafen- und Küstenstaaten eine europäische Agentur zu errichten, deren Ziel die Sicherstellung eines einheitlich hohen effektiven Niveaus an Sicherheit des Seeverkehrs sowie an Verhütung von Verschmutzung durch Schiffe ist.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 ist eine Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden als „Agentur“ bezeichnet) errichtet worden,…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 wird die Agentur errichtet, um ein hohes, einheitliches und effektives Niveau bei der Seeverkehrssicherheit und bei der…
Die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sollte…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 724/2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 wurden der Agentur als Reaktion auf die Unfälle, die sich in jüngster Zeit…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.