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Die mit der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs bleibt dieselbe juristische Person und wird alle ihre Tätigkeiten und Verfahren fortsetzen —
Mit dieser Verordnung wird die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden „Agentur“) eingerichtet. Die mit der vorliegenden Verordnung…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 ist eine Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden als „Agentur“ bezeichnet) errichtet worden,…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (im Folgenden…
Die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit…
„Agentur“ ist die durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.