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Seit 2013 hat die Agentur ihre Aufgaben durch die Aktivierung einschlägiger Nebenaufgaben gemäß Artikel 2a der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 und durch Ersuchen der Kommission und der Mitgliedstaaten um technische Unterstützung, insbesondere im Bereich der Dekarbonisierung und Digitalisierung des Seeverkehrssektors, weiter erheblich ausgedehnt. Darüber hinaus hatten Änderungen der Richtlinien 2005/35/EG , 2009/16/EG , 2009/18/EG und 2009/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates unmittelbare Auswirkungen auf die Aufgaben der Agentur. Diese Richtlinien sehen insbesondere die Durchführung von Aufgaben der Agentur im Zusammenhang mit der Meeresverschmutzung durch Schiffe, dem Hafenstaatkontrollsystem auf Unionsebene, den Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Untersuchung von Seeunfällen in Unionsgewässern und den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten als Flaggenstaaten vor.
Die Agentur unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie 2009/21/EG. Insbesondere unterstützt die Agentur die Kommission,…
Die Agentur unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Seeverkehrssektor. Insbesondere…
Die Agentur unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie 2008/56/EG, indem sie zum Ziel beiträgt, einen guten…
Seit der letzten wesentlichen Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 im Jahr 2013 sind erhebliche gesetzgeberische Entwicklungen im Seeverkehrssektor im…
Zwar sollte die Agentur die Kommission und die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Durchführung der Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 724/2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 wurden der Agentur als Reaktion auf die Unfälle, die sich in jüngster Zeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.