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Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält unter anderem Vorschriften für die Finanzierung von politischen Parteien und politischen Stiftungen auf europäischer Ebene, wobei es insbesondere um Folgendes geht: Finanzierungsbedingungen, Vergabekriterien und Aufteilung der Mittel, Spenden und Zuwendungen, Wahlkampffinanzierung im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament, erstattungsfähige Ausgaben, Finanzierungsverbot, Rechnungslegung, Berichterstattung und Rechnungsprüfung, Ausführung und Kontrolle, Strafen, Zusammenarbeit zwischen der Behörde für europäische politische Parteien und Stiftungen, dem Anweisungsbefugten des Europäischen Parlaments und den Mitgliedstaaten sowie Transparenz.
Die Mittel zur Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen werden im Rahmen des Jahresbudgets festgelegt und nach…
Wie in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 vorgesehen, sollten in dieser Verordnung Vorschriften für Beiträge aus dem Haushaltsplan festgelegt werden,…
europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates,
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1141/2014 sieht als Voraussetzung für die Eintragung von europäischen politischen Parteien und europäischen politischen…
europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates,
europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates ,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.