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Das Europäische Parlament veröffentlicht nach Anhörung der Behörde innerhalb eines Jahres nach den Wahlen zum Europäischen Parlament einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung sowie über die finanzierten Tätigkeiten. In dem Bericht wird gegebenenfalls auf etwaige Änderungen hingewiesen, die am Statut und an den Finanzierungssystemen vorzunehmen sind. Spätestens ein Jahr nach Veröffentlichung des Berichts des Europäischen Parlaments legt die Kommission einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor, dem gegebenenfalls ein Vorschlag zur Änderung dieser Verordnung beigefügt wird. Der Bericht der Kommission trägt insbesondere den Auswirkungen dieser Verordnung auf die Situation kleiner europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen sowie auf die Vorschriften für die Finanzierung europäischer politischer Stiftungen Rechnung.
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat innerhalb eines Jahres nach jeder Wahl zum Europäischen Parlament Bericht über die Anwendung…
Innerhalb von zwei Jahren nach jeder Wahl zum Europäischen Parlament legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Bewertung…
Innerhalb von zwei Jahren nach jeder Wahl zum Europäischen Parlament sollte die Kommission einen öffentlichen Bericht über die Evaluierung und Überprüfung…
Spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist für die Übermittlung der Berichte nach Absatz 1 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen…
Bis zum 20. Dezember 2025 und danach alle fünf Jahre erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.