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Da das Überprüfungsverfahren durch eine Entscheidung einer zuständigen nationalen Datenschutzbehörde ausgelöst wird, sollte die betroffene europäische politische Partei oder europäische politische Stiftung unter der Voraussetzung, dass alle nationalen Rechtsbehelfe ausgeschöpft wurden, die Möglichkeit haben, eine Überprüfung der finanziellen Sanktion zu beantragen, wenn die Entscheidung der nationalen Datenschutzbehörde aufgehoben wurde oder erfolgreich ein Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung eingelegt wurde.