Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EU) 2025/202 wird wie folgt geändert:
In Anhang IA Teil B erhält Tabelle 122 folgende Fassung: „Tabelle 122 Art: Stintdorsch und dazugehörige Beifänge Gebiet: 3a; Gewässer des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässer von 4; Gewässer des Vereinigten Königreichs von 2a Trisopterus esmarkii (NOP/2A3A4.) Jahr 2025 2026 Analytische TAC Artikel 3 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gelten nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Dänemark 299,722 299,722 Deutschland 0,057 0,057 Niederlande 0,221 0,221 Union 300 300 Vereinigtes Königreich 100 100 TAC 400 400 ( 1 ) Darf nur vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2025 befischt werden. ( 2 ) Nur als Beifänge. Im Rahmen dieser Quote ist keine gezielte Befischung von Stintdorsch erlaubt. ( 3 ) Beifangquote darf nur in 3a, Gewässern des Vereinigten Königreichs und Unionsgewässern von 4 und Gewässern des Vereinigten Königreichs von 2a gefangen werden. ( 4 ) Darf nur vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026 befischt werden.“
In Anhang ID erhält Tabelle 9 folgende Fassung: „Tabelle 9 Art: Weißer Thun im Mittelmeer Gebiet: Mittelmeer Thunnus alalunga (ALB/MED) Griechenland 385,31 Analytische TAC Artikel 3 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gelten nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Spanien 99,47 Frankreich 14,45 Kroatien 6,74 Italien 1 128,26 Zypern 416,07 Malta 39,68 Union 2 089,98 TAC 2 500,00 ( 1 ) Zum Schutz junger Schwertfische gilt auch für Langleinenfänger, die gezielt Weißen Thun im Mittelmeer befischen, eine Schonzeit vom 1. Oktober bis zum 30. November 2025. Darüber hinaus darf Weißer Thun im Mittelmeer während der folgenden Zeiträume weder als Zielart noch als Beifang gefangen, an Bord behalten, umgeladen oder angelandet werden: — Griechenland, Kroatien, Italien und Zypern: 1. Oktober bis 30. November 2025 und 1. bis 31. März 2025; — Spanien, Frankreich und Malta: 1. Januar bis 31. März 2025. ( 2 ) Jeder Mitgliedstaat begrenzt die Anzahl seiner Fischereifahrzeuge, die Weißen Thun im Mittelmeer befischen dürfen, auf die Zahl der Fischereifahrzeuge, die diese Art im Jahr 2017 befischen durften. Die Mitgliedstaaten können auf diese Kapazitätsgrenze eine Toleranz von 10 % anwenden. ( 3 ) Besondere Bedingung: Beifänge von Weißem Thun sind auf diese Quote anzurechnen, jedoch getrennt zu melden (ALB/MED-BC). Totfänge von Weißem Thun aus der Sport- und Freizeitfischerei sind auf diese Quote anzurechnen, jedoch getrennt zu melden (ALB/MED-SR). ( 4 ) Nach Übertragung von 50 kg von der Türkei.“
In Anhang IC erhält Tabelle 1 folgende Fassung: „Tabelle 1 Art: Kabeljau Gebiet: NAFO 2J3KL Gadus morhua (COD/N2J3KL) Bulgarien 0,001 Analytische TAC…
1. Anhang IA Teil F der Verordnung (EU) 2023/194 erhält folgende Fassung: „Tabelle 1 Art: Schwarzer Degenfisch Aphanopus carbo Gebiet: 6 und 7; Gewässer des…
Anhang ID der Verordnung (EU) 2022/109 wird wie folgt geändert: 1. die siebte, achte und neunte Tabelle mit den Fangbeschränkungen für Nördlichen Weißen Thun im…
In der Verordnung (EU) 2025/202 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Weißen Thun (Thunnus alalunga) im Mittelmeer für das Jahr 2025 festgelegt. Am 29.…
Die Tabelle mit den Fangmöglichkeiten für Stintdorsch und dazugehörige Beifänge in der ICES-Division 3a und in den Unionsgewässern der ICES-Division 2a und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.