Erwägungsgrund 3 32025R2473
Die Kommission genehmigte elementares Eisen als Wirkstoff mit geringem Risiko gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass die natürliche Exposition von Pflanzen gegenüber elementarem Eisen über den Boden aller Wahrscheinlichkeit nach höher ist als die Exposition aufgrund seiner Verwendung als Pflanzenschutzmittel. Es ist daher angezeigt, diesen Stoff in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufzunehmen.