Erwägungsgrund 4 32025R2473
Rapsöl ist ein genehmigter Wirkstoff, der bereits vorläufig in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen wurde. Nach Ansicht der Behörde verfügt der Stoff wahrscheinlich über keine gefährlichen Eigenschaften, und die Exposition durch Verwendungen als Pflanzenschutzmittel ist voraussichtlich nicht höher als die Exposition über die Nahrung. Daher ist es angezeigt, diesen Wirkstoff in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu belassen und den Verweis auf die Fußnote, in der auf seine vorläufige Aufnahme in Anhang IV hingewiesen wird, zu streichen.