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Teil I Die folgenden Spielzeuge sind vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen: 1. Spielplatzgeräte zur öffentlichen Nutzung; 2. Spielautomaten, ob münzbetrieben oder nicht, zur öffentlichen Nutzung; 3. mit Verbrennungsmotoren ausgerüstete Spielzeugfahrzeuge; 4. Spielzeugdampfmaschinen. Teil II Folgende Produkte gelten nicht als Spielzeug im Sinne dieser Verordnung: 1. dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten, die keinen Spielwert haben; 2. Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie von Spielzeug gehören: a) detaillierte maßstabsgetreue Kleinmodelle, b) Bausätze von detaillierten maßstabsgetreuen Kleinmodellen, c) Folklore- und Dekorationspuppen und ähnliche Artikel, d) Nachbildungen von historischem Spielzeug, und e) Nachahmungen echter Schusswaffen; 3. Sportgeräte einschließlich Rollschuhe, Inlineskates und Skateboards für Kinder mit einem Körpergewicht über 20 kg; 4. Fahrräder mit einer maximalen Sattelhöhe von mehr als 435 mm, gemessen als vertikaler Abstand vom Boden bis hin zum oberen Teil der Sitzfläche, mit dem Sitz in horizontaler Position und mit der Sattelstütze in der niedrigsten Einraststellung; 5. Roller und andere Fortbewegungsmittel, die als Sportgeräte konzipiert sind oder die für die Fortbewegung auf öffentlichen Straßen oder öffentlichen Wegen bestimmt sind; 6. elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zur Fortbewegung auf öffentlichen Straßen und Wegen oder auf den öffentlichen Gehsteigen bestimmt sind; 7. Wassersportgeräte zur Verwendung in tiefem Wasser und Schwimmlernmittel für Kinder, wie Schwimmsitze und Schwimmhilfen; 8. Puzzlespiele mit mehr als 500 Teilen; 9. mit Druckgas betriebene Gewehre und Pistolen mit Ausnahme von Wassergewehren und -pistolen sowie Bogen zum Bogenschießen, die über 120 cm lang sind; 10. Feuerwerkskörper einschließlich Zündhütchen, die nicht speziell für Spielzeug bestimmt sind; 11. Produkte und Spiele mit spitz zulaufenden Wurfgeschossen, wie Dartsets, bei denen Pfeile mit Metallspitzen verwendet werden; 12. funktionelle Lernprodukte, wie elektrische Kochherde, Bügeleisen oder andere funktionelle Produkte, die mit einer Nennspannung von mehr als 24 Volt betrieben und ausschließlich für didaktische Zwecke zur Verwendung unter Aufsicht von Erwachsenen verkauft werden; 13. Produkte, die für den Unterricht an Schulen oder für sonstige Ausbildungssituationen unter der Aufsicht eines erwachsenen Ausbildners bestimmt sind, wie wissenschaftliche Geräte; 14. elektronische Geräte wie Personal Computer und Spielkonsolen zum Zugriff auf interaktive Software und angeschlossene Peripheriegeräte oder Komponenten, sofern die elektronischen Geräte oder die angeschlossenen Peripheriegeräte oder Komponenten nicht speziell für Kinder konzipiert und für diese bestimmt sind und nicht für sich allein bereits einen Spielwert haben, wie speziell konzipierte Personal Computer, Tastaturen, Joysticks oder Lenkräder; 15. interaktive Software für Freizeit und Unterhaltung wie Computerspiele und ihre Speichermedien; 16. Schnuller für Säuglinge; 17. permanent verkabelte Leuchten, die von Kindern für Spielzeug gehalten werden können; 18. elektrische Transformatoren für Spielzeug; 19. Mode-Accessoires für Kinder, die nicht für den Gebrauch beim Spielen gedacht sind; 20. Paintball-Ausrüstung; 21. Lese- und Lehrbücher für Kinder über 36 Monaten, die keinen Spielwert haben.
Diese Richtlinie gilt für Produkte, die — ausschließlich oder nicht ausschließlich — dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren für den…
Diese Verordnung gilt für Produkte, die — ausschließlich oder nicht ausschließlich — für die Verwendung durch Kinder unter 14 Jahren beim Spielen gestaltet oder…
(gemäß Artikel 2 Absatz 1) 1. Dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten; 2. Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner…
Um die Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern, sollte ihr Anwendungsbereich eindeutig festgelegt werden. Sie sollte für alle Produkte gelten, die dazu…
Die in Anhang I der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Sicherheit von Spielzeug (ABl. L 170 vom…
(gemäß Artikel 11) TEIL A ALLGEMEINE WARNHINWEISE Die Benutzereinschränkungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 beinhalten wenigstens das Mindest- oder Höchstalter der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.