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(gemäß Artikel 27) Die in Artikel 27 genannten technischen Unterlagen müssen folgende Elemente umfassen: (1) Eine ausführliche Beschreibung von Gestaltung und Herstellung, einschließlich einer Liste der in dem Spielzeug verwendeten Bestandteile und Materialien sowie eine Liste der verwendeten Stoffe und Gemische, einschließlich der Sicherheitsdatenblätter (erhältlich beim chemischen Lieferanten); (2) die gemäß Artikel 25 durchgeführten Sicherheitsbeurteilungen; (3) eine Beschreibung des angewendeten Konformitätsbewertungsverfahrens; (4) die Anschriften der Herstellungs- und Lagerorte; (5) Kopien der Unterlagen, die der Hersteller gegebenenfalls einer notifizierten Stelle übermittelt hat; (6) Prüfberichte und eine Beschreibung der Mittel, mit denen der Hersteller die Übereinstimmung der Produktion mit den harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen sicherstellt, falls der Hersteller das Verfahren der internen Fertigungskontrolle nach Artikel 26 Absatz 2 durchlaufen hat; und (7) eine Kopie der EU-Baumusterprüfbescheinigung, eine Beschreibung der Mittel, mit denen der Hersteller die Übereinstimmung der Produktion mit der in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Bauart gewährleistet, sowie eine Kopie der Unterlagen, die der Hersteller der notifizierten Stelle übermittelt hat, falls der Hersteller gemäß Artikel 26 Absatz 3 das Spielzeug dem Verfahren der EU-Baumusterprüfung unterzogen und das Verfahren der Konformität mit der Bauart durchlaufen hat.
Die in Artikel 4 Absatz 2 erwähnten technischen Unterlagen müssen alle sachdienlichen Angaben über die Mittel, mit denen der Hersteller sicherstellt, dass die…
Die in Artikel 7 Absatz 2 genannten technischen Unterlagen enthalten alle sachdienlichen Angaben und Einzelheiten zu den Mitteln, mit denen der Hersteller…
Die in Artikel 21 genannten technischen Unterlagen umfassen insbesondere Folgendes, sofern für die Bewertung relevant: a) eine ausführliche Beschreibung von…
Die in § 3 Absatz 2 erwähnten technischen Unterlagen müssen insbesondere die in Anhang IV der Richtlinie 2009/48/EG aufgeführten Unterlagen enthalten sowie alle…
Die in Artikel 7 Absatz 2 und in Artikel 25 genannten technischen Unterlagen müssen insbesondere Folgendes umfassen, sofern dies für die Bewertung relevant ist:…
1. Die technischen Unterlagen müssen eine Bewertung der Übereinstimmung des Teilsystems oder Sicherheitsbauteils mit den geltenden Anforderungen dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.