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Wenn die von einem Spielzeug möglicherweise ausgehenden Gefahren durch die Gestaltung nicht vollständig beseitigt werden können, sollte das Restrisiko durch produktrelevante Informationen für die Aufsichtspersonen der Kinder in Form von Warnhinweisen adressiert werden, wobei die Fähigkeit dieser Aufsichtspersonen zur Einhaltung der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen ist. Warnhinweise sollten stets auf einem befestigten Etikett oder auf der Verpackung und gegebenenfalls in der dem Spielzeug beigefügten Gebrauchsanleitung angebracht werden. Bei ohne Verpackung verkauften Spielzeugen sollten die geeigneten Warnhinweise direkt am Spielzeug angebracht werden, wenn die Oberfläche des Spielzeugs dies zulässt. Ist dies nicht möglich, sollten die Warnhinweise auf dem Etikett angebracht werden. Es sollte den Herstellern möglich sein, Warnhinweise in digitaler Form mittels des digitalen Produktpasses bereitzustellen.
Der Hersteller bringt die Warnhinweise deutlich sichtbar, leicht lesbar, verständlich und in zutreffender Form auf dem Spielzeug, einem fest angebrachten…
Der Hersteller bringt die Warnhinweise deutlich sichtbar, leicht lesbar, verständlich und in zutreffender Form auf dem Spielzeug, einem fest angebrachten…
Der Hersteller hat die Warnhinweise deutlich sichtbar, leicht lesbar, verständlich und in zutreffender Form auf dem Spielzeug, einem fest angebrachten Etikett…
Um einen Missbrauch der Warnhinweise zur Umgehung der geltenden Sicherheitsanforderungen zu verhindern, sollten die für bestimmte Spielzeugkategorien…
Um insbesondere in Fällen, in denen der Kauf im Wege des Fernabsatzes oder des Online-Verkaufs erfolgt, für alle mit Spielzeug verbundenen Risiken zu…
Da Spielzeuge vorhanden sein oder entwickelt werden können, die Gefahren mit sich bringen, denen keine spezielle in dieser Richtlinie festgelegte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.