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Um einen Missbrauch der Warnhinweise zur Umgehung der geltenden Sicherheitsanforderungen zu verhindern, sollten die für bestimmte Spielzeugkategorien vorgesehenen Warnhinweise nicht verwendet werden dürfen, wenn sie der bestimmungsgemäßen oder nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Verwendung eines Spielzeugs widersprechen. Um sicherzustellen, dass die Aufsichtspersonen alle mit dem Spielzeug verbundenen Risiken kennen, muss gewährleistet werden, dass die Warnhinweise leicht verständlich, lesbar und sichtbar sind.
Auf den Etiketten und in der Gebrauchsanleitung müssen Kinder oder deren Aufsichtspersonen auf die mit dem Spielzeug verbundenen Gefahren und Risiken für die…
Wo es für den sicheren Gebrauch angemessen ist, sind in Warnhinweisen für die Zwecke von Artikel 10 Absatz 2 geeignete Benutzereinschränkungen gemäß Anhang V…
Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit bei der Verwendung von Spielzeug sind die Bestimmungen für Spielzeug beigefügte Warnhinweise zu ergänzen. Um einen…
Wenn es für den sicheren Gebrauch des Spielzeugs angemessen ist, sind in Warnhinweisen für die Zwecke von § 10 Absatz 2 geeignete Benutzereinschränkungen gemäß…
Um insbesondere in Fällen, in denen der Kauf im Wege des Fernabsatzes oder des Online-Verkaufs erfolgt, für alle mit Spielzeug verbundenen Risiken zu…
Wenn die von einem Spielzeug möglicherweise ausgehenden Gefahren durch die Gestaltung nicht vollständig beseitigt werden können, sollte das Restrisiko durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.