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Um insbesondere in Fällen, in denen der Kauf im Wege des Fernabsatzes oder des Online-Verkaufs erfolgt, für alle mit Spielzeug verbundenen Risiken zu sensibilisieren, sollte sichergestellt werden, dass die Warnhinweise im Internet deutlich lesbar und sichtbar sind.
Der Hersteller bringt die Warnhinweise deutlich sichtbar, leicht lesbar, verständlich und in zutreffender Form auf dem Spielzeug, einem fest angebrachten…
etwaige Warnhinweise gemäß Artikel 6 Absatz 3 in einer Weise, dass sie für den Verbraucher vor dem Kauf klar erkennbar sind, und
Der Hersteller bringt die Warnhinweise deutlich sichtbar, leicht lesbar, verständlich und in zutreffender Form auf dem Spielzeug, einem fest angebrachten…
Um einen Missbrauch der Warnhinweise zur Umgehung der geltenden Sicherheitsanforderungen zu verhindern, sollten die für bestimmte Spielzeugkategorien…
Warnhinweise, die für die Entscheidung zum Kauf eines Spielzeugs maßgeblich sind, wie etwa die Angabe des Mindest- und Höchstalters der Benutzer, sowie die…
Wenn die von einem Spielzeug möglicherweise ausgehenden Gefahren durch die Gestaltung nicht vollständig beseitigt werden können, sollte das Restrisiko durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.