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Wenn sie ein Spielzeug in Verkehr bringen, sollten Einführer ihren Namen und ihre Kontaktanschrift auf dem Spielzeug angeben. Ausnahmen sollten in Fällen gelten, in denen Größe oder Art des Spielzeugs diese Angabe nicht erlauben; hierzu zählen Fälle, in denen Einführer die Verpackung öffnen müssten, um ihren Namen und ihre Anschrift auf dem Spielzeug anzubringen. In diesen Fällen sollten Name und Anschrift auf der Verpackung oder in dem Spielzeug beigefügten Unterlagen angegeben werden.
Wenn sie ein Spielzeug in Verkehr bringen, sollten Einführer ihre Namen und ihre Kontaktanschrift auf dem Spielzeug angeben. Ausnahmen sollten in Fällen gelten,…
Wenn er ein Produkt in Verkehr bringt, muss jeder Einführer seinen Namen und seine Kontaktanschrift auf dem Produkt angeben. Ausnahmen sollten in Fällen gelten,…
Wenn er ein Gerät in Verkehr bringt, sollte jeder Einführer seinen Namen, seinen eingetragenen Handelsnamen oder seine eingetragene Handelsmarke und seine…
Beim Inverkehrbringen eines Geräts oder einer Ausrüstung sollte jeder Einführer auf dem Gerät oder der Ausrüstung seinen Namen, seinen eingetragenen…
Wenn der Einführer ein Produkt in Verkehr bringt, sollte er seinen eingetragenen Handelsnamen oder seine eingetragene Handelsmarke und seine Postanschrift,…
Wenn Einführer Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, in Verkehr bringen, sollten sie ihre jeweiligen Namen, ihre eingetragenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.