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Die Erfahrungen mit der Richtlinie 2009/48/EG haben gezeigt, dass auf dem Markt bereitgestellte neue Spielzeuge, die zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens den geltenden besonderen Sicherheitsanforderungen genügt haben, in bestimmten Fällen ein Risiko für Kinder darstellten und daher der allgemeinen Sicherheitsanforderung nicht entsprachen. Daher sollte die vorliegende Verordnung sicherstellen, dass die Marktüberwachungsbehörden Maßnahmen in Bezug auf alle Spielzeuge ergreifen können, die ein Risiko für Kinder darstellen, auch wenn sie den besonderen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Da Spielzeuge vorhanden sein oder entwickelt werden können, die Gefahren mit sich bringen, denen keine spezielle in dieser Richtlinie festgelegte…
Vorschriften über die Sicherheit von Spielzeug sind in der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt. Jedoch gilt die…
Die von der Kommission vorgenommene Bewertung der Richtlinie 2009/48/EG ergab, dass die genannte Richtlinie im Hinblick auf den Schutz von Kindern relevant und…
Durch die technische Entwicklung auf dem Spielzeugmarkt haben sich jedoch neue Probleme der Spielzeugsicherheit ergeben, die zu wachsender Besorgnis bei den…
In der vorliegenden Verordnung sollten die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an Spielzeug festgelegt werden, um für die Gesundheit und Sicherheit von…
Die Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde erlassen, um ein hohes Sicherheitsniveau von Spielzeug und dessen freien Verkehr im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.