Erwägungsgrund 5 32025R2509
Da die Vorschriften über die Anforderungen an Spielzeug — insbesondere die wesentlichen Sicherheitsanforderungen und die Konformitätsbewertungsverfahren — unionsweit einheitlich angewendet werden müssen und keine abweichende Umsetzung durch die Mitgliedstaaten ermöglichen dürfen, sollte die Richtlinie 2009/48/EG durch eine Verordnung ersetzt werden.