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Um dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt oder neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte zur Änderung dieser Verordnung zu erlassen, mit denen die an Spielzeug anzubringenden besonderen Warnhinweise angepasst, besondere Anforderungen bezüglich chemischer Stoffe in Spielzeug festgelegt und Ausnahmen gewährt werden, mit denen bestimmte in Spielzeugen erlaubte Verwendungen von Stoffen, die allgemeinen Verboten unterliegen, abgedeckt werden.
Um den Zollbehörden ihre Arbeit in Bezug auf Spielzeuge und deren Konformität mit den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen zu erleichtern, sollte der…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte zur Änderung…
Um diese Verordnung an den technischen Fortschritt anzupassen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die…
Um der schnellen Entwicklung des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstands in den Bereichen Pflanzenforschung und Pflanzenzucht Rechnung zu tragen,…
Es sollte zudem möglich sein, unmittelbar auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und auf neue Risikobewertungen betreffend die Gesundheit von Mensch, Tier oder…
Um Schwierigkeiten von Mitgliedstaaten beim Erreichen der Sammelquoten zu begegnen, den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt zu berücksichtigen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.