Erwägungsgrund 4 32025R2643
In seinen Schlussfolgerungen vom 14. und 15. Dezember 2023 hat der Europäische Rat im Anschluss an eine Bestandsaufnahme der Arbeiten zur Umsetzung der Erklärung von Versailles vom 11. März 2022 und des vom Rat am 21. März 2022 gebilligten Strategischen Kompasses für Sicherheit und Verteidigung unterstrichen, dass mehr getan werden muss, um die Ziele der Union in Bezug auf die Verbesserung der Verteidigungsbereitschaft zu verwirklichen. Voraussetzung für die Erreichung dieser Verteidigungsbereitschaft und die Verteidigung die Union ist eine starke, widerstandsfähige, innovative und wettbewerbsfähige europäische Verteidigungsindustrie.