Erwägungsgrund 84 32025R2643
Im Rahmen der Kartierung sollte die Kommission auch eine Liste von Frühwarnindikatoren bestimmen und erarbeiten, anhand deren die Faktoren bestimmt werden sollen, durch die die Versorgung mit solchen Gütern gestört, beeinträchtigt oder negativ beeinflusst werden könnte. Solche Indikatoren könnten sich auf Folgendes beziehen: atypische Verlängerungen der Vorlaufzeit; die Verfügbarkeit von Rohstoffen, Zwischenprodukten und Fähigkeiten und Fertigkeiten des Menschen, die für die Herstellung krisenrelevanter Güter oder von geeigneter Herstellungsausrüstung benötigt werden; die prognostizierte Nachfrage; Preisanstiege, die über die normalen Preisschwankungen hinausgehen; Unfälle, Angriffe, Naturkatastrophen oder andere schwerwiegende Ereignisse; Auswirkungen von handelspolitischen Maßnahmen, Zöllen, Ausfuhrbeschränkungen, Handelshemmnissen und anderen handelsbezogenen Maßnahmen; sowie die Auswirkungen von Unternehmensschließungen, Standortverlagerungen oder Übernahmen von Hauptlieferanten krisenrelevanter Güter. Die Überwachungstätigkeiten der Kommission, die gegebenenfalls Informationsersuchen auf freiwilliger Basis bei einschlägigen Akteuren umfassen können, sollten sich auf jene Frühwarnindikatoren konzentrieren.