Erwägungsgrund 48 32025R2643
Die Fähigkeit der EDTIB, sicherzustellen, dass Verteidigungsgüter zeitnah und in ausreichender Menge verfügbar sind, ist entscheidend für ihre Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere in Zeiten erhöhter sicherheitspolitischer Spannungen. In solchen Zeiten könnte die EDTIB nicht die erforderliche Produktionskapazität haben, um den dringenden Bedarf der Mitgliedstaaten zu decken, und ihre Güter könnten für die Mitgliedstaaten weniger sichtbar sein als Güter, die von Drittländern oder Rechtsträgern aus Drittländern angeboten werden. In dieser Verordnung sollte daher ein europäischer Mechanismus für militärische Verkäufe vorgesehen werden, der Maßnahmen einschließt, um Verteidigungsgüter der EDTIB schneller auf den Markt zu bringen, indem Verfahren für die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern erleichtert werden und die Hebelwirkung des Einsatzes von Aufträgen, die eine Regierung an eine andere Regierung vergibt, genutzt wird.