Erwägungsgrund 56 32025R2643
Im Rahmen der SEAPs sollten die Mitgliedstaaten von standardisierten Verfahren, die von der Kommission vorgelegt werden könnten, für die Einleitung und Verwaltung von Kooperationsprogrammen im Rüstungsbereich profitieren, einschließlich Leitlinien zum Projektmanagement, zur Beschaffung, zum Finanzmanagement und zur Berichterstattung. Die Zusammenarbeit im Rahmen einer SEAP sollte auch, unter den in den Richtlinie2006/112/EG und (EU) 2020/262 des Rates festgelegten Bedingungen, eine Befreiung von der Mehrwertsteuer oder der Verbrauchsteuer ermöglichen, wenn die SEAP Eigentümerin der beschafften Ausrüstung ist. Über die Beiträge aus dem Programm und dem Unterstützungsinstrument für die Ukraine hinaus sollten die SEAPs auch Beiträge aus anderen Unionsprogrammen erhalten können, sofern die Beiträge nicht dieselben Kosten decken. Für den entsprechenden Beitrag zu der betreffenden Maßnahme sollten die Bestimmungen des jeweiligen Unionsprogramms gelten.