Erwägungsgrund 70 32025R2643
Nach der Annahme der Verordnung (EU) 2023/1525 forderten das Europäische Parlament und der Rat in ihrer Gemeinsamen Erklärung vom 11. Juli 2023 die Kommission auf, die Vorlage eines Rechtsrahmens zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Betracht zu ziehen. In dieser Gemeinsamen Erklärung wurden die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2013, in denen eine umfassende unionsweite Regelung für die Versorgungssicherheit gefordert wurde, sowie die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2022, in der die Kommission nachdrücklich aufgefordert wurde, unverzüglich eine solche Regelung vorzulegen, bekräftigt.