Erwägungsgrund 74 32025R2643
Wie die Lehren aus der Arbeit der Taskforce für die gemeinsame Beschaffung im Verteidigungsbereich zur Koordinierung des sehr kurzfristig zu erfüllenden Beschaffungsbedarfs im Verteidigungsbereich und aus der Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1525 zeigen, haben die Lieferketten der Union im Verteidigungsbereich häufig eine grenzüberschreitende Dimension, insbesondere auf den niedrigeren Stufen. Es muss unbedingt vermieden werden, dass die zunehmende Komplexität der unionsweiten Lieferketten für Verteidigungsgüter zu einer mangelnden Sichtbarkeit der gesamten Produktionskapazitäten und Lieferketten der EDTIB sowie dazu führt, dass die Mitgliedstaaten nicht in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zu treffen, insbesondere zur Bewältigung von Engpässen oder zur Minderung eines entsprechenden Risikos.