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Es sollte möglich sein, Vertreter der Ukraine zu Sitzungen des Ausschusses einzuladen, wenn ihr Beitrag im Zusammenhang mit die Ukraine betreffenden Durchführungsmaßnahmen, wie den Durchführungsrechtsakten in Bezug auf das Unterstützungsinstrument für die Ukraine, notwendig ist. Dies würde es diesen Vertretern ermöglichen, ihre Ansichten einzubringen und Fragen der Mitgliedstaaten zu beantworten. Sie sollten jedoch weder bei den Beratungen anwesend sein noch an den Abstimmungen des Ausschusses teilnehmen dürfen.
Die Kommission kann auf eigene Initiative oder auf Antrag eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gegebenenfalls Vertreter der Ukraine zur Teilnahme an Sitzungen…
Der Ausschuss lädt gegebenenfalls im Einklang mit seiner Geschäftsordnung und unter gebührender Beachtung der Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der Union…
Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments sollte die Kommission auffordern können, im Rahmen des Dialogs über das Unterstützungsdarlehen für die…
Angesichts der Bedeutung der finanziellen Auswirkungen der auferlegten Maßnahmen und zur Gewährleistung der Kohärenz zwischen den verschiedenen Bereichen des…
Die Unterstützung für die Ukraine im Rahmen des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine sollte zusätzlich und ergänzend zur Unterstützung der Union im Rahmen…
Der Ausschuss der beitragenden Länder sollte als Forum dienen, in dessen Rahmen sämtliche Probleme, die bei der Durchführung der EUAM Ukraine auftreten, mit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.