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Zur Finanzierung der Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Bereitschaft der EDTIB auf der Grundlage von Artikel 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der Maßnahmen, die zur Erholung, zum Wiederaufbau und zur Modernisierung der ukrainischen DTIB beitragen sollen, sollten mit der vorliegenden Verordnung unter Berücksichtigung deren möglicher künftigen Integration in die EDTIB gemäß Artikel 212 AEUV ein Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie (im Folgenden „Programm“), in dem die Bedingungen für die finanzielle Unterstützung der Union gemäß Artikel 173 AEUV dargelegt sind, und ein Unterstützungsinstrument für die Ukraine eingerichtet werden, in dem die spezifischen Bedingungen für die finanzielle Unterstützung der Union gemäß Artikel 212 AEUV ausgeführt werden.
Das in Absatz 1 genannte Ziel wird mit Schwerpunkt auf die Intensivierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen der EDTIB und der ukrainischen DTIB —…
Aus dem Programm und dem Unterstützungsinstrument für die Ukraine sollte im Einklang mit der Haushaltsordnung finanzielle Unterstützung für Maßnahmen…
Angesichts der Notwendigkeit, besser und gemeinsam in die Wettbewerbsfähigkeit, Reaktionsfähigkeit und die Fähigkeit der EDTIB, die zeitnahe Verfügbarkeit von…
Maßnahmen, die die Stärkung der ukrainischen DTIB unterstützen, sollten durch die Union finanziell unterstützt werden. Insbesondere sollte das…
In Anbetracht der beschriebenen Herausforderungen und des damit verbundenen Strukturwandels scheint es notwendig zu sein, die Anpassung der EDTIB zu…
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine haben die Ukraine und die ukrainische DTIB spezifisches Fachwissen zu Industrieprojekten im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.