Erwägungsgrund 35 32024R2747
Es sollte möglich sein, Informationen über Ad-hoc-Warnmeldungen zur Frühwarnung über das Netz auszutauschen, das zwischen den zentralen Verbindungsbüros der Mitgliedstaaten und dem Verbindungsbüro auf Unionsebene eingerichtet wurde. Solche Ad-hoc-Warnmeldungen zur Frühwarnung sollten der Kommission bei bedeutenden Ereignissen übermittelt werden, damit die Union die Entwicklung einer potenziellen, unmittelbar drohenden oder andauernden Krise besser verfolgen kann und so ein höheres Maß an Vorsorge für den Fall des Entstehens oder der Entwicklung einer Krise gewährleistet wird.