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Um für größtmögliche Kohärenz mit den bestehenden Krisenmechanismen zu sorgen, sollte die Definition des Begriffs „krisenrelevantes Erzeugnis“ nach der vorliegenden Verordnung ausreichend allgemein gefasst sein, damit Erzeugnisse im Zusammenhang mit den verschiedenen Krisen und Notfallmodi nach dem entsprechenden Krisen- oder Notfallmechanismus der Union erfasst werden.
„krisenrelevantes Produkt“ bezeichnet Halbleiter, Zwischenprodukte sowie Rohstoffe und verarbeitete Werkstoffe, die entweder direkt in kritischen Sektoren…
„krisenrelevante Waren“ bezeichnet krisenrelevante Waren im Sinne von Artikel 3 Nummer 6 der Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates…
„krisenrelevante Waren“ oder „krisenrelevante Dienstleistungen“, zusammen „krisenrelevante Waren und Dienstleistungen“, Waren oder Dienstleistungen, die nicht…
„krisenrelevante Waren“ bezeichnen krisenrelevante Waren im Sinne von Artikel 3 Nummer 6 der Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates…
„krisenrelevantes Erzeugnis“ ein Erzeugnis, das für die Reaktion auf eine Krise oder einen Notfall in der Union oder für die Bewältigung der Auswirkungen einer…
Angelegenheiten betreffend die Erzeugnishaftung in Bezug auf krisenrelevante Erzeugnisse, die im Rahmen einer unionweiten Zwangslizenz hergestellt oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.