Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (Text von Bedeutung für den EWR)
Außerdem hatten unkoordinierte Maßnahmen zur Einschränkung der Freizügigkeit besondere Auswirkungen auf Branchen, die auf Wanderarbeitnehmer angewiesen sind, einschließlich Arbeitnehmern in den Grenzregionen, denen während der COVID-19-Krise eine wesentliche Rolle für den Binnenmarkt zukam.
Erwägungsgrund 3 32024R2747Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen