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Nach Erhalt der Stellungnahme des zuständigen Beratungsgremiums sollte die Kommission bewerten, ob das Verfahren zur Erteilung einer unionsweiten Zwangslizenz fortgesetzt werden soll. Gelangt die Kommission, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des zuständigen Beratungsgremiums, zu der Auffassung, dass eine Fortsetzung des Verfahrens gerechtfertigt ist, sollte sie, so schnell, wie unter den gegebenen Bedingungen möglich, alle Rechteinhaber, deren Interessen von der unionsweiten Zwangslizenz betroffen sein könnten, sowie die potenziellen Lizenznehmer informieren. Die Kommission sollte den Rechteinhaber und die potenziellen Lizenznehmer über den beabsichtigten Inhalt der unionsweiten Zwangslizenz in Kenntnis setzen und eine Zusammenfassung der Stellungnahme des zuständigen Beratungsgremiums bereitstellen. Zudem sollte die Kommission den Rechteinhaber und die potenziellen Lizenznehmer auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist Stellungnahmen zu übermitteln, auch in Bezug auf die Frage, ob freiwillige Lizenzvereinbarungen abgeschlossen worden sind.
Nach Erhalt der Stellungnahme des zuständigen Beratungsgremiums bewertet die Kommission, ob die Fortsetzung des Verfahrens zur Erteilung einer unionsweiten…
Nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens sollte die Kommission das zuständige Beratungsgremium ersuchen, diese im Wege…
Während des Verfahrens zur Erteilung einer unionsweiten Zwangslizenz und nach Erteilung einer solchen Lizenz sollten der Rechteinhaber und der Lizenznehmer von…
Das Ergebnis der Arbeit des zuständigen Beratungsgremiums nach dieser Verordnung zu Zwecken der Beratung und der Unterstützung der Kommission sollte eine…
Erwägt die Kommission, die Liste der Rechte und Rechteinhaber, die von der unionsweiten Zwangslizenz betroffen sind, zu aktualisieren, so unterrichtet sie die…
Die Veröffentlichung der Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens sollte dazu dienen, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass Beratungen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.