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Die Kommission sollte sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn dies in hinreichend begründeten Fällen im Zusammenhang mit der Erteilung, Änderung oder Rücknahme einer unionsweiten Zwangslizenz aus Gründen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist. Was die Erteilung einer unionsweiten Zwangslizenz angeht, so sollten diese Gründe sich auf die Art und die Schwere der Krise oder des Notfalls beziehen sowie auf die gut begründete Feststellung, dass die angemessene Versorgung mit krisenrelevanten Erzeugnissen in der Union nicht im Wege freiwilliger Vereinbarungen über Rechte des geistigen Eigentums gesichert werden kann. Dies sollte Fälle umfassen, in denen der Rechteinhaber ausdrücklich angibt, dass er eine solche Versorgung nicht gewährleisten kann und nicht willens ist, freiwillige Vereinbarungen auszuhandeln. Dieselben Regeln sollten im Fall einer Änderung der unionsweiten Zwangslizenz zum Zweck des Hinzufügens weiterer Rechteinhaber gelten. Im Fall der Rücknahme einer unionsweiten Zwangslizenz sollten diese Gründe im Zusammenhang mit der begründeten Feststellung stehen, dass der Lizenznehmer die geschützte Erfindung nicht in einer Weise verwerten kann, die es ermöglicht, die einschlägigen Tätigkeiten betreffend die krisenrelevanten Erzeugnisse durchzuführen; dies ist unter anderem der Fall, wenn der Lizenznehmer dies ausdrücklich erklärt. Bei der Entscheidung, ob sofort geltende Durchführungsrechtsakte angenommen werden sollen, sollte die Kommission die vorläufigen Informationen, die von dem zuständigen Beratungsgremium erhoben werden, sowie den vorläufigen Informationsaustausch innerhalb des Gremiums berücksichtigen.
In dem Durchführungsrechtsakt, durch den sie eine unionsweite Zwangslizenz erteilt, sollte die Kommission die Patente und gegebenenfalls die veröffentlichten…
Um angemessen auf Krisensituationen oder Notfällen reagieren zu können, sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Bedingungen der unionsweiten…
Die Kommission sollte sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn dies in hinreichend begründeten Fällen im Zusammenhang mit dem Widerruf von…
Gelangt die Kommission nach Prüfung der Stellungnahme des zuständigen Beratungsgremiums und der gemäß Absatz 6 Buchstabe c dieses Artikels eingegangenen…
Die Kommission nimmt eine unionsweite Zwangslizenz im Wege eines Durchführungsrechtsakts zurück, wenn die Umstände, die zu ihrer Erteilung geführt haben, nicht…
Eine unionsweite Zwangslizenz sollte nur erteilt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere sollte, angesichts der Tatsache, dass das System…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.