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In Anhang II der Verordnung (EU) 2021/2115 sind die einschlägigen Absätze des Anhangs 2 des WTO-Übereinkommens über die Landwirtschaft für jede Interventionskategorie der genannten Verordnung aufgeführt. Die neu eingeführte Interventionskategorie für Krisenzahlungen an Landwirte nach Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen oder Katastrophenereignissen sollte daher in den genannten Anhang II aufgenommen werden.
Die Interventionen werden von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Interventionskategorien, einschließlich der…
bei jeder Intervention, der die in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Interventionskategorien zugrundeliegen, eine Beschreibung, wie die in Artikel 10 und…
Artikel 10 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Insbesondere die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit, die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für…
Um das Risiko negativer Auswirkungen der neuen Krisenzahlungen an Landwirte nach Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen oder…
Aufgrund ihres besonderen Charakters sollten die neuen Interventionskategorien für Krisenzahlungen an Landwirte nach Naturkatastrophen, widrigen…
Die Anhänge I und XV der Verordnung (EU) 2021/2115 werden wie folgt geändert: 1. In Anhang I wird in der Tabelle „Überwachung — OUTPUT (O = OUTPUT)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.