Erwägungsgrund 10 32021R2115
Zur Sicherung von für die gesamte Union geltenden wesentlichen Elementen, welche die Vergleichbarkeit zwischen den Optionen der Mitgliedstaaten gewährleisten, ohne die Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Ziele der Union einzuschränken, bedarf es einer Rahmendefinition des Begriffs „landwirtschaftliche Fläche“. Die entsprechenden Rahmendefinitionen von „Ackerland“, „Dauerkulturen“ und „Dauergrünland“ sollten weit gefasst sein, damit die Mitgliedstaaten die Definitionen je nach örtlichen Bedingungen näher ausgestalten können.