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Die in Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EU) 2021/2116 festgelegte Anforderung, dass die Ausgaben im Einklang mit den geltenden Verwaltungssystemen getätigt werden müssen, wird von den Zahlstellen kontrolliert und unterliegt anschließend jährlichen Prüfungen durch die bescheinigenden Stellen sowie durch die Kommission in Form von Überprüfungen der Stellungnahmen und Berichte der jeweiligen bescheinigenden Stelle und als Teil der Folgemaßnahmen zu den Feststellungen sowie im Rahmen der Konformitätsverfahren gemäß Artikel 55 der genannten Verordnung. Diese Verfahren bieten die erforderliche Gewähr, dass die Outputs im Einklang mit dem Unionsrecht erzielt werden. Zusammen mit der zweijährlichen Leistungsüberprüfung gemäß Artikel 135 der Verordnung (EU) 2021/2115 sorgen diese Verfahren auch dafür, dass die Mitgliedstaaten die Etappenziele und Zielwerte gemäß Artikel 109 Absatz 1 Buchstabe a der genannten Verordnung erreichen, die sie als Teil ihrer Leistungssysteme in den GAP-Strategieplänen festgelegt haben. Artikel 54 der Verordnung (EU) 2021/2116 sollte daher gestrichen werden.
Entsprechen die Ausgaben, die in Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2116 genannt sind und Interventionen gemäß Titel III der Verordnung…
Artikel 134 der Verordnung (EU) 2021/2115 enthält Anforderungen an den Inhalt der jährlichen Leistungsberichte, die eine Grundlage für den jährlichen…
Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EU) 2021/2116 erlässt die Kommission auf der Grundlage der Informationen gemäß Artikel 9 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstaben a…
Artikel 40 der Verordnung (EU) 2021/2116 über die Aussetzung von Zahlungen im Zusammenhang mit dem jährlichen Leistungsabschluss sollte geändert werden, um der…
Zur Sicherstellung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung im Hinblick auf die Streichung des in Artikel 54 der Verordnung…
Artikel 48 der Verordnung (EU) 2021/2115 sollte geändert werden, um den Verweis auf den jährlichen Leistungsabschluss zu streichen, da dieses Verfahren mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.