Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements
Um die dem jährlichen Rechnungsabschluss zugrunde liegende Zuverlässigkeit in der gesamten Union zu unterstützen, sollten gemeinsame Bestimmungen über Art und Niveau der von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Kontrollen festgelegt werden.
Erwägungsgrund 31 32014R0514Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen