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Im Vorfeld der bis zum 30. Juni 2030 durchzuführenden allgemeinen Überprüfung der Verordnung (EU) 2023/1115 sollte die Kommission im Interesse einer Vereinfachung für die Marktteilnehmer und Händler eine Überprüfung der Vereinfachung der genannten Verordnung durchführen und bis zum 30. April 2026 einen Bericht vorlegen. In dem Bericht sollten der Verwaltungsaufwand und die Auswirkungen der genannten Verordnung insbesondere auf Kleinst- oder Kleinunternehmen bewertet werden. Darüber hinaus sollte die Kommission in dem Bericht Möglichkeiten aufzeigen, wie die festgestellten Probleme im Einklang mit den in der Verordnung (EU) 2023/1115 vorgesehenen Befugnisübertragung – unter anderem durch technische Leitlinien, Verbesserungen des IT-Systems und delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte – bewältigt werden können, und dem Bericht gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag beifügen.
Bis zum 30. April 2026 nimmt die Kommission eine Vereinfachung dieser Verordnung vor und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat auf dieser Grundlage einen…
Bis spätestens 2. Januar 2032 führt die Kommission eine allgemeine Überprüfung dieser Verordnung durch und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen…
Bis zum 23. März 2033 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor. Dieser Bericht enthält…
Die Kommission überprüft die Anwendung dieser Verordnung und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 21. Mai 2026 darüber Bericht. In diesem…
Die Verordnung (EU) 2023/1115 enthält Bestimmungen für die Überprüfung der genannten Verordnung und die Aufforderung an die Kommission, mehrere…
Bis zum 23. März 2020 und danach alle fünf Jahre erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.