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Der in der vorliegenden Verordnung festgelegte Rahmen sollte auf dem in der Verordnung (EU) 2016/679 verankerten Recht auf Datenübertragbarkeit aufbauen, indem sichergestellt wird, dass natürliche Personen als betroffene Personen ihre personenbezogenen elektronischen Gesundheitsdaten, einschließlich abgeleiteter Daten, im europäischen Austauschformat für EHR unabhängig von der Rechtsgrundlage der Verarbeitung der elektronischen Gesundheitsdaten übermitteln können. Angehörige der Gesundheitsberufe sollten davon absehen, die Ausübung der Rechte natürlicher Personen zu behindern, beispielsweise indem sie sich weigern, personenbezogene elektronische Gesundheitsdaten aus einem anderen Mitgliedstaat zu berücksichtigen, die im interoperablen und verlässlichen europäischen Austauschformat für EHR zur Verfügung gestellt werden.
Natürliche Personen haben in Fällen, in denen die Gesundheitsdienstleister in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind, das Recht, die Übermittlung ihrer…
Im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/679 ist das Recht auf Datenübertragbarkeit auf Daten beschränkt, die auf der Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrags…
Die Verordnung (EU) 2016/679 enthält besondere Bestimmungen über die Rechte natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Der EHDS…
Während die durch die Verordnung (EU) 2016/679 verliehenen Rechte weiterhin gelten sollten, sollte das in der Verordnung (EU) 2016/679 verankerte Recht einer…
Der Umfang der Verfügbarkeit personenbezogener Gesundheitsdaten und genetischer Daten in elektronischem Format variiert zwischen den Mitgliedstaaten. Der EHDS…
Um die Ausübung der ergänzenden Zugangs- und Übertragbarkeitsrechte, die im Rahmen dieser Verordnung geschaffen werden, zu erleichtern, sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.