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Um eine angemessene und wirksame Durchsetzung der vorliegenden Verordnung festgelegten Anforderungen und Verpflichtungen sicherzustellen, sollte das mit der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführte System der Marktüberwachung und der Konformität von Produkten gelten. Je nach der auf nationaler Ebene festgelegten Organisation könnten solche Marktüberwachungstätigkeiten entweder von den Stellen für digitale Gesundheit, die für die ordnungsgemäße Umsetzung von Kapitel II der vorliegenden Verordnung sorgen, oder von einer gesonderten Marktüberwachungsbehörde mit Zuständigkeit für EHR-Systeme durchgeführt werden. Die Benennung von Stellen für digitale Gesundheit als Marktüberwachungsbehörden könnte zwar erhebliche praktische Vorteile für Tätigkeiten im Bereich Gesundheit und Pflege mit sich bringen, doch sollten Interessenkonflikte vermieden werden, indem z. B. verschiedene Aufgaben getrennt werden.
Die gemäß Absatz 2 des vorliegenden Artikels benannten Marktüberwachungsbehörden können die gemäß Artikel 19 benannten Stellen für digitale Gesundheit sein.…
Werden ihre Aufgaben nicht von der Stelle für digitale Gesundheit wahrgenommen, so arbeitet die Marktüberwachungsbehörde mit der Stelle für digitale Gesundheit…
Jeder Mitgliedstaat benennt für die Zwecke der Gewährleistung der wirksamen Durchführung der vorliegenden Verordnung eine oder mehrere…
Nach der Verordnung (EU) 2019/1020 führt eine Marktüberwachungsbehörde die Marktüberwachung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, der sie benennt, durch. Diese…
Zur Gewährleistung einer angemessenen und wirksamen Durchsetzung der Anforderungen und Pflichten gemäß dieser Verordnung, bei der es sich um eine…
Der elektronische Geschäftsverkehr stellt die Marktüberwachungsbehörden vor gewisse Herausforderungen bei dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.